Informationen für Betriebe, Betriebshelfer und Lehrer
 

Prävention zahlt sich aus -


Druckverband
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Wo wir uns auch immer aufhalten - sei es am Arbeitsplatz, zu Hause oder im Straßenverkehr - überall und zu jeder Zeit können wir plötzlich in Situationen geraten, in denen andere Menschen nach einem Unfall unsere tatkräftige Hilfe brauchen. Insbesondere bei Notfällen können Sekunden entscheidend sein. Wenn ein Mensch nicht mehr atmet, treten schon nach wenigen Minuten erste bleibende Hirnschäden auf, da aufgrund des Sauerstoffmangels Nervenzellen absterben. Der Rettungsdienst trifft aber meist erst nach dieser Zeitspanne (mittlere Eintreffzeit: 10-15 min.) am Notfallort ein. Wurde bis dahin keine Atemspende durchgeführt, ist die beste Ausstattung und Ausbildung des Rettungsdienstes geradezu nutzlos. Die entstandenen Hirnschäden sind nicht mehr rückgängig zu machen - die Überlebenschancen sind bereits auf unter 50% gesunken. Der Verfahrensablauf zwischen Notfall und medizinischer Versorgung wird auch als "Rettungskette" bezeichnet, wobei dem Ersthelfer eine große und bedeutende Rolle zugeordnet wird. Dieser ist maßgeblich am Ausgang des Betroffenen beteiligt.
Ersthelfer Bei 2-20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und in Produktions- und Handwerksbetrieben 10% als Ersthelfer ausgebildet sein. Die Berufgenossenschaften übernehmen für jeden, auch über dem Mindestsatz angemeldeten, Teilnehmer die Lehrgangsgebühren, weil Sie der Meinung sind, je mehr Ersthelfer dem Betrieb zur Verfügung stehen, desto besser und qualifizierter kann Erste Hilfe geleistet werden! Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. (Kennziffer Erste Hilfe Trainings Center  8.0281)
Ausbildung Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst 16 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich auf das gesamte Unfallgeschehen im Unternehmen, vom leichten Unfall bis hin zum Notfall, von der Verletzung durch mechanische Einwirkungen über solche durch thermische und chemische Einwirkungen bis hin zum Unfall durch elektrischen Strom. Die Unterweisung in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" für Führerscheinbewerber nach Fahrerlaubnis-Verordnung reicht als "Erste Hilfe Ausbildung" nicht aus! Damit bei den betrieblichen Ersthelfern die erworbenen Kenntnisse im Laufe der Jahre nicht allmählich in Vergessenheit geraten, ist eine regelmäßige Fortbildung (Erste Hilfe Training) innerhalb von 2 Jahren notwendig und zwingend vorgeschrieben. Für Lehrer gibt es eine zielgruppenspezifische Fortbildung. Die Lehrgangsgebühren für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernommen.
Erste Hilfe Material Als Erste Hilfe Material ist in erster Linie das Verbandmaterial zu nennen, das in geeigneten Behältnissen (z.B. Verbandkasten) aufbewahrt wird. Der Mindestinhalt des Verbandkastens ist in Normen festgelegt, z.B. in DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) sowie in DIN 13169 (großer Verbandkasten). In Kleinbetrieben - Verwaltungsbetrieben bis 50 Beschäftigte oder Produktionsbetriebe bis 20 Beschäftigte - ist in der Regel ein kleiner Verbandkasten ausreichend.
Unterweisungen Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über das Verhalten bei Unfällen zu unterweisen. Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, dass die Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form, über die Erste Hilfe, Angaben über Notruf, Erste Hilfe Personal und Erste Hilfe Einrichtungen informiert werden.
Aufzeichnung / Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen Es ist sicherzustellen, dass jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, aufgezeichnet wird. Für die Dokumentation der Erste Hilfe Leistung kann insbesondere das Verbandbuch oder zukünftig der Meldeblock verwendet werden.

Lehrgangsinformationen 
Zielgruppe: Betriebshelfer und Lehrer
Kursdauer: 8 oder 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Termine: momentan nur auf Anfrage
sowie nach Vereinbarung (für Gruppen und Betriebe)
Kosten: werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen

Bei Fragen zu den Kursinhalten, Terminen und Services können Sie gerne eine E-Mail an info@ehtc.de senden
oder uns unter der Telefonnummer 04563 / 47 87 20 anrufen.

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